Danke, dass Sie Ihren Unterricht um Medien bereichern!

In den meisten Unterrichtsfächern ist effizientes, zeitgemäßes Lernen ohne audiovisuelle Medien undenkbar. Auf die Bedürfnisse der Schule zugeschnittene Unterrichtsmedien sind dabei durch Produktionen, die für andere Zielgruppen geschaffen wurden, nicht zu ersetzen.

Der Medienverleih von Nömedia wendet sich ausschließlich an den Bildungsbereich, speziell an die Schule der Sechs- bis Vierzehnjährigen und darüber hinaus.

Für niederösterreichische Schulen, die den Medienbeitrag bezahlen, ist die Entlehnung von Medien ebenso wie alle anderen Dienstleistungen von Nömedia kostenlos. Wenn der Postweg in Anspruch genommen wird, sind vom Entlehner nur die Kosten für die Rücksendung zu tragen.

Alle Entlehnwünsche werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gerne erfüllt. In dringenden Fällen empfehlen wir eine zeitgerechte Vorbestellung.

Im Sinne der urheberrechtlichen Bestimmungen ist natürlich jede Vervielfältigung oder Übertragung der entlehnten Medien auf andere Trägersysteme verboten. Die Medien von Nömedia dürfen auch nicht im außerschulischen Bereich eingesetzt werden.

Verleihbestimmungen

Das NÖ Medienzentrum verleiht Unterrichtsmedien in Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben an Pflichtschulen in Niederösterreich.

Medienverleih

Die Medien werden grundsätzlich auf Festplatte („Selectbox“ und „Netbox“) zur Verfügung gestellt. Allenfalls besteht die Möglichkeit der Bestellung aus dem Online-Medienkatalog beim Zentralverleih in St. Pölten. Der Medienversand erfolgt auf dem Postweg. Die Entlehndauer beträgt 7 Tage.

Haftung

Entlehner sind zur sorgsamen und pfleglichen Behandlung der Verleihmedien verpflichtet und haften für fahrlässig verursachte Materialbeschädigung und für den Verlust von Medien, Begleitmaterial sowie von technischem Zubehör.

Nutzungsrecht

Nömedia erwirbt mit der Medienlizenz das Recht, Medien im Bildungsbereich in Niederösterreich für nicht gewerbliche öffentliche Vorführungen zu verleihen. Medien mit abgelaufener Lizenz scheinen nicht mehr im Medienkatalog auf und können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.

Der Entlehner haftet für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen: Jede Vervielfältigung bzw. die Übertragung auf ein anderes Trägersystem – auch auszugsweise – ist verboten.

Die Weitergabe an Dritte bzw. die Verwendung der Medien im außerschulischen Bereich ist ebenfalls nicht gestattet.